Kreismeisterschaft 2024

Gem. Beschluss des Reiterbundes findet die Ermittlung der Kreismeister im Reiterbund Ostholstein wie folgt statt.

  • Vielseitigkeit – LK V 6 Güldenstein 14.06. – 16.06.
  • Vielseitigkeit – LK V4,5 Güldenstein 14.06. – 16.06.
  • Dressur & Springen LK 0 – 5 Güldenstein 14.06. – 16.06.
  • Dressur LK 4 – 3 Lensahn 30.08. – 01.09.
  • Springen LK 4 – 3 Lensahn 30.08. – 01.09.
  • Mannschaften Pferde Güldenstein 14.06. – 16.06.
  • Mannschaften Ponys Güldenstein 14.06. – 16.06.

Prüfungen und Klassen der Wertung

  • Das Wertungssystem wird von jeder Veranstaltung getrennt festgelegt.
    • Vielseitigkeit V6: Vielseitigkeit / Kombinierte Vielseitigkeit Kl. E (WBO)
    • Vielseitigkeit V4,5: Vielseitigkeit / Kombinierte Vielseitigkeit Kl. A*
    • Mannschaften Pferde: Kombinierter Abteilungs-Wettkampf Kl. A*
    • Mannschaften Ponys: Kombinierter Abteilungs-Wettkampf Kl. E (WBO)
    • LK 0/7: Kombinierte Wertung d. Kl. E (WBO)
    • LK 6 Dressur/Springen über je zwei Wertungsprüfungen d. Kl. E (WBO)
    • LK 5 Dressur/Springen über je zwei Wertungsprüfungen d. Kl. A*/**
    • LK 4 Dressur/Springen über je zwei Wertungsprüfungen d. Kl. L*/**
    • LK 3 Dressur/Springen über je zwei Wertungsprüfungen d. Kl. M*/**

Zusätzliche Wertungskriterien

  • Wertungsberechtigt sind nur Reiter von Vereinen, die Mitglied im RB-OH sind.
  • Muss eine Prüfung aufgrund der Nennzahl in mehrere Abteilungen geteilt werden, so werden diese für die Ermittlung der Punkte wieder zusammengefasst und nach Ergebnissen neu rangiert.
  • Punktvergabe: 1. 16, 2. 14, 3. 13, 4. 12, ff. Die Punkte der zweiten Wertung zählen Faktor 1,5. Gleiches Ergebnis bedeutet gleiche Punktzahl.
  • Bei Teilnehmern mit mehreren Pferden wird immer nur das beste Pferd der jeweiligen Prüfung gewertet.
  • Bei Punktgleichheit am Ende entscheidet des bessere Ergebnis der schwereren Prüfung

Stand: 28.12.2023 (Änderungen in Vorbehalt.)

Neuer Verein Reit- & Fahrwege Schleswig-Holstein e.V

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvorstände,

am 12.12.2020 wurde der Verein Reit,- und Fahrwege Schleswig-Holstein gegründet.
Zu dessen Hauptaufgaben zählt die Instandhaltung bestehender und der Bau neuer Reitwege in Schleswig-Holstein, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Förstern, Vereinen, Verbänden und der Initiativen vor Ort.
Außerdem möchte der Verein die reittouristischen Betriebe des Bundeslandes mehr mit einbeziehen, um diese und damit auch das schöne Schleswig-Holstein für (Reit-) Touristen noch attraktiver zu gestalten und leichter auffindbar zu machen.

Auf der Homepage www.reitwege-sh.de werden Infos über Reitwege, Vignetten, reittouristische Betriebe, Ansprechpartner und das Verhalten im Gelände etc., für jeden gut sichtbar, gebündelt und möglichst auf dem aktuellsten Stand gehalten.
Der Verein wird von den Kreisgruppenleitern unterstützt. Somit soll jeder Landkreis 1-2 Ansprechpartner direkt vor Ort haben, mit denen Sie in Verbindung treten können.

Wir würden uns über eine Zusammenarbeit mit den Vereinen in der Region freuen. Gerne unterstützen wir und unsere Vereinsmitglieder ebenfalls bei Projekten, die mit Reit- und Fahrwegen zu tun haben, da Initiativen mit dem gleichen Gedanken zusammenhalten sollten und Hand in Hand viel mehr erreicht werden kann!

Der Vorstand und der jeweilige Kreisgruppenleiter sind sehr an einem Gespräch, gerne auch Online, mit den Vorstandsmitgliedern der Vereine interessiert.

Der Vorstand Jessica Möller, Berenike Schwarz, Stacy Bradtke
Reit- & Fahrwege
Schleswig-Holstein e.V

Corona-Information des PSH

Liebe Pferdefreunde und Pferdesportinteressierte,

das Land Schleswig-Holstein hat zum 26. Juli 2021 umfangreiche Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Diese Lockerungen wirken sich auch auf den Pferdesport in Schleswig-Holstein aus. So darf grundsätzlich in allen Personenkonstellationen ohne Testpflicht wieder Sport getrieben werden. Es gilt keine konkrete Teilnehmeroberbegrenzung beim Training. Mit einem Hygienekonzept und Kontaktdatenerfassung dürfen Sportwettbewerbe wie beispielsweise Breitensport- und Amateurwettkämpfe mit bis zu 1.250 Personen im Innenbereich und 2.500 Personen im Außenbereich ohne Testpflicht stattfinden. Es gilt aber weiterhin, dass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen auf eine Person je 7m² begehbare Fläche zu begrenzen ist.

Welche Lockerungsschritte sonst noch ab dem 26. Juli für den Pferdesport gelten und was dabei zurzeit mit wie vielen Personen, mit oder ohne Test, drinnen oder draußen, erlaubt ist, können Sie hier nachlesen: https://pferdesportverband-sh.de/verband/service/haeufige-fragen-zur-corona-situation-faq

Die FAQ entsprechen unserem aktuellen Wissenstand. Es kann kurzfristig zu einzelnen Änderungen kommen. Bitte schauen Sie daher regelmäßig auf unsere Webseite.

Landesmeisterschaften Dressur und Springen sowie Abteilungswettkampf

Angesichts der aktuellen Infektionslage und der damit verbundenen Lockerungen hinsichtlich der Corona-Maßnahmen finden die diesjährigen Landesmeisterschaften in Dressur und Springen entgegen der bisherigen Planungen nun gemeinsam vom 17. bis 19. September 2021 auf dem Landesturnierplatz in Bad Segeberg statt. Die Abteilungswettkämpfe um die Landesstandarten werden entsprechend am folgenden Wochenende vom 24. bis 26. September 2021 auf dem Landesturnierplatz in Bad Segeberg stattfinden.

Nach aktuellem Stand werden Zuschauerinnen und Zuschauer die Veranstaltung besuchen dürfen. Rund um die Prüfungsplätze ist eine Ausstellung mit einem ausgesuchten kulinarischen Angebot sowie erlesenen Verkaufsständen geplant.

FN: Coronavirus: Rückkehr zu Gruppen-Reitunterricht ab 8. März möglich

Aktivitäten mit bis zu 20 Kindern sollen im Freien ab Inzidenz unter 100 erlaubt sein

Warendorf (fn-press). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Bundesländer haben sich zwar auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns bis vorerst 28. März geeinigt, stellen jedoch Lockerungen für den Sport in Aussicht. Demnach sollen ab dem 8. März und ab einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von unter 100 wieder bis zu 20 Kinder (maximal 14 Jahre alt) bzw. bis zu fünf Erwachsene aus zwei Haushalten im Freien gemeinsam kontaktfrei Sport treiben können. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 50 dürfen es bis zu zehn Personen bzw. 20 Kinder sein. Frühestens ab dem 22. März könnte auch in Innenräumen kontaktfreier Sport wieder möglich sein. Kontaktsport in Innenräumen, wie etwa Gruppenvoltigieren, stellte die Kanzlerinnenrunde ab 5. April in Aussicht. Wie die Umsetzung der Beschlüsse in den einzelnen Bundesländern aussehen wird, entscheidet sich in den kommenden Tagen. Dazu gehört auch die Frage, ob Reithallen als Innen- oder Außenraum betrachtet werden.

https://www.pferd-aktuell.de/news/aktuelle-meldungen/fei---fn---dokr/coronavirus-rueckkehr-zu-gruppen-reitunterricht-ab-8.-maerz-moeglich?template=HTML

PSH: Lockerungen zum 1. März: Einzelunterricht und Sporttreiben sind unter bestimmten Bedingungen wieder möglich

Hinweis: Die folgenden Vorgaben entstammen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und haben vorerst Gültigkeit bis zum 7. März 2021. Abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen, können Städte und Kreise für Hochinzidenzgebiete Allgemeinverfügungen mit strengeren Vorgaben erlassen. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig (z.B. über die jeweilige Website Ihres Kreises), ob vor Ort evtl. abweichende Regelungen gelten.
 

Liebe Pferdefreunde,

wie erhofft, gibt es ab 1. März erste Lockerungen für den Sport. Diese bringen auf der einen Seite Erleichterungen für Training und Unterricht mit sich, auf der anderen Seite aber auch eine kompliziertere Sachlage hinsichtlich der Hallennutzung.

Grundsätzlich dürfen Sportanlagen laut aktueller Landesverordnung nun wieder zur Sportausübung geöffnet werden. Dabei darf in folgenden Konstellationen sowohl drinnen als auch draußen Sport getrieben werden:

  • allein
  • mit einer weiteren Person
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt
     

Damit ist auch wieder Einzelunterricht denkbar. Der Trainer muss, gemäß den Erläuterungen zur aktuellen Landesverordnung, allerdings Bestandteil dieser Konstellation sein, das heißt er ist entweder die zweite Person oder Mitglied des gemeinsamen Haushalts. Dass jemand mehrere Personen aus einem Haushalt unterrichtet, sofern er nicht selbst Teil des Haushalts ist, ist momentan nicht gestattet. Zuschauer haben keinen Zutritt zu den Anlagen.

ACHTUNG: Bei der Sportausübung in Innenräumen darf sich aktuell nur eine Person, eine Zweier-Konstellation oder ein Haushalt pro Raum aufhalten. Da unsere Hallen derzeit, trotz aller Argumente hinsichtlich der Größe, der Luftzirkulation, ggf. offener Seiten u.ä., noch wie alle anderen Innenräume behandelt werden, gilt dies also auch dort.

Uns ist bewusst, dass das insbesondere größere Vereine und Betriebe vor neue Schwierigkeiten stellt, da ja trotz dieser Regelung alle Pferde ausreichend bewegt werden müssen. Wir sind bereits mit dem zuständigen Ministerium im Gespräch und informieren Sie, sobald uns dazu neue Informationen vorliegen. Bis dahin empfehlen wir im jeweiligen Hygienekonzept schriftlich festzuhalten, dass bei Sport und Unterricht nicht mehr als die oben genannten Personen in der Halle sein dürfen, im Rahmen der Notbewegung aber die Anzahl, die zur Gewährleistung der notwendigen Bewegung im Sinne des Tierwohls im jeweiligen Betrieb bzw. Verein erforderlich ist. Dabei muss die Zahl natürlich dennoch so gering wie möglich gehalten werden und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind jederzeit einzuhalten. Wir empfehlen zudem, einen Zeitplan zu erstellen und auszuhängen, wann in der Halle Sport bzw. Unterricht und wann Notbewegung stattfindet. Damit schaffen Sie Klarheit für Ihre Mitglieder und Einsteller und können im Falle einer Kontrolle die Differenzierung belegen.  

Auf den Außenplätzen dürfen mehrere der oben genannten Personen-Konstellationen unabhängig voneinander Sport treiben, sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und keine Übertragung von Aerosolen zu befürchten ist. Sollte eine Aerosolübertragung trotz des Mindestabstands wahrscheinlich sein, ist dieser entsprechend zu vergrößern. Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum, wie z.B. bei Ausritten.

Veranstaltungen, (Abzeichen-)Lehrgänge, Amateurturniere und touristische Beherbergung sind nach der aktuellen Verordnung leider weiterhin nicht gestattet. Ggf. kann aber eine Vorbereitung auf spätere Lehrgänge und Prüfungen im Einzelunterricht oder als Online-Format erfolgen.

Vereine, deren Mitgliederversammlung laut Satzung noch während der Beschränkungen anstünde, können diese entweder verschieben oder, z.B. wenn zeitnah wichtige Beschlüsse gefasst werden müssen, durch eine Online-Versammlung oder ein sogenanntes Umlaufverfahren (ähnlich einer Briefwahl) ersetzen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Vorgaben finden Sie in unseren »FAQ.

Ergänzende Informationen sowie Handlungsleitfäden und Vorlagen für Hygienekonzepte etc. finden Sie in der Materialsammlung der FN: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus. Bitte denken Sie daran, dass die Corona-Lage sehr dynamisch ist und sich die staatlichen Vorgaben schnell verändern können. Deshalb unterliegen auch die oben genannten Dokumente einem ständigen Anpassungsprozess.

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom Pferdesportverband

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