PSH: Lockerungen zum 1. März: Einzelunterricht und Sporttreiben sind unter bestimmten Bedingungen wieder möglich

Hinweis: Die folgenden Vorgaben entstammen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und haben vorerst Gültigkeit bis zum 7. März 2021. Abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen, können Städte und Kreise für Hochinzidenzgebiete Allgemeinverfügungen mit strengeren Vorgaben erlassen. Bitte informieren Sie sich daher regelmäßig (z.B. über die jeweilige Website Ihres Kreises), ob vor Ort evtl. abweichende Regelungen gelten.
 

Liebe Pferdefreunde,

wie erhofft, gibt es ab 1. März erste Lockerungen für den Sport. Diese bringen auf der einen Seite Erleichterungen für Training und Unterricht mit sich, auf der anderen Seite aber auch eine kompliziertere Sachlage hinsichtlich der Hallennutzung.

Grundsätzlich dürfen Sportanlagen laut aktueller Landesverordnung nun wieder zur Sportausübung geöffnet werden. Dabei darf in folgenden Konstellationen sowohl drinnen als auch draußen Sport getrieben werden:

  • allein
  • mit einer weiteren Person
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt
     

Damit ist auch wieder Einzelunterricht denkbar. Der Trainer muss, gemäß den Erläuterungen zur aktuellen Landesverordnung, allerdings Bestandteil dieser Konstellation sein, das heißt er ist entweder die zweite Person oder Mitglied des gemeinsamen Haushalts. Dass jemand mehrere Personen aus einem Haushalt unterrichtet, sofern er nicht selbst Teil des Haushalts ist, ist momentan nicht gestattet. Zuschauer haben keinen Zutritt zu den Anlagen.

ACHTUNG: Bei der Sportausübung in Innenräumen darf sich aktuell nur eine Person, eine Zweier-Konstellation oder ein Haushalt pro Raum aufhalten. Da unsere Hallen derzeit, trotz aller Argumente hinsichtlich der Größe, der Luftzirkulation, ggf. offener Seiten u.ä., noch wie alle anderen Innenräume behandelt werden, gilt dies also auch dort.

Uns ist bewusst, dass das insbesondere größere Vereine und Betriebe vor neue Schwierigkeiten stellt, da ja trotz dieser Regelung alle Pferde ausreichend bewegt werden müssen. Wir sind bereits mit dem zuständigen Ministerium im Gespräch und informieren Sie, sobald uns dazu neue Informationen vorliegen. Bis dahin empfehlen wir im jeweiligen Hygienekonzept schriftlich festzuhalten, dass bei Sport und Unterricht nicht mehr als die oben genannten Personen in der Halle sein dürfen, im Rahmen der Notbewegung aber die Anzahl, die zur Gewährleistung der notwendigen Bewegung im Sinne des Tierwohls im jeweiligen Betrieb bzw. Verein erforderlich ist. Dabei muss die Zahl natürlich dennoch so gering wie möglich gehalten werden und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind jederzeit einzuhalten. Wir empfehlen zudem, einen Zeitplan zu erstellen und auszuhängen, wann in der Halle Sport bzw. Unterricht und wann Notbewegung stattfindet. Damit schaffen Sie Klarheit für Ihre Mitglieder und Einsteller und können im Falle einer Kontrolle die Differenzierung belegen.  

Auf den Außenplätzen dürfen mehrere der oben genannten Personen-Konstellationen unabhängig voneinander Sport treiben, sofern die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und keine Übertragung von Aerosolen zu befürchten ist. Sollte eine Aerosolübertragung trotz des Mindestabstands wahrscheinlich sein, ist dieser entsprechend zu vergrößern. Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum, wie z.B. bei Ausritten.

Veranstaltungen, (Abzeichen-)Lehrgänge, Amateurturniere und touristische Beherbergung sind nach der aktuellen Verordnung leider weiterhin nicht gestattet. Ggf. kann aber eine Vorbereitung auf spätere Lehrgänge und Prüfungen im Einzelunterricht oder als Online-Format erfolgen.

Vereine, deren Mitgliederversammlung laut Satzung noch während der Beschränkungen anstünde, können diese entweder verschieben oder, z.B. wenn zeitnah wichtige Beschlüsse gefasst werden müssen, durch eine Online-Versammlung oder ein sogenanntes Umlaufverfahren (ähnlich einer Briefwahl) ersetzen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Vorgaben finden Sie in unseren »FAQ.

Ergänzende Informationen sowie Handlungsleitfäden und Vorlagen für Hygienekonzepte etc. finden Sie in der Materialsammlung der FN: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus. Bitte denken Sie daran, dass die Corona-Lage sehr dynamisch ist und sich die staatlichen Vorgaben schnell verändern können. Deshalb unterliegen auch die oben genannten Dokumente einem ständigen Anpassungsprozess.

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

Ihr Team vom Pferdesportverband

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